Diese ALLGEMEINEN FAHRZEUGVERMIETUNGSBEDINGUNGEN (im Folgenden „Allgemeine Bedingungen“ genannt) regeln das Vertragsverhältnis zwischen RICH ACEITE S.L. (im Folgenden „MAJOR CARS“ oder „Vermieter“ genannt) und dem zahlenden Kunden (im Folgenden „Mieter“ genannt), wobei Ersterer Letzterem die Nutzung eines Fahrzeugs (im Folgenden „Fahrzeug“ genannt) überlässt. für die Laufzeit, den Preis und andere Bedingungen, die von den Parteien im Mietvertrag (im Folgenden „Vertrag“ genannt) festgelegt werden, der beim Vermieter abgeschlossen und unterzeichnet wird.
Einrichtungen
Sollte es eine Diskrepanz zwischen dem Inhalt eines Punktes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Inhalt der zwischen den Parteien unterzeichneten Einzelbedingungen geben, hat letzterer Vorrang. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, eine Kopie dieser Vereinbarung jederzeit gut sichtbar im Fahrzeug mitzuführen.
1. Vertragsgegenstand
Es handelt sich um die Anmietung des Fahrzeugs ohne Fahrer, die in den besonderen Vertragsbedingungen für die private Beförderung von Passagieren und deren Gepäck beschrieben ist, unter Einhaltung aller in diesem Dokument festgelegten Allgemeinen Bedingungen.
2. Mietdauer
Lieferung (Check-Out), Rückgabe (Check-In) und Verlängerung: Die Mindestmietdauer beträgt 1 Tag (24 Stunden) und die Höchstmietdauer wird im Vertrag festgelegt. Die Miettage werden in 24-Stunden-Zeiträumen gezählt, wodurch MAJOR CARS eine Kulanzfrist von 60 Minuten ab dem im Vertrag angegebenen Datum und der Uhrzeit der Fahrzeugregistrierung gewährt wird. Im Falle der Nichteinhaltung der vorherigen Frist ermächtigt er den Vermieter, den Mietbetrag von der Vertragsbeendigung bis zur Rückgabe des Fahrzeugs gemäß dem aktuellen allgemeinen Tarif einzuziehen, der in der dem Vertrag beigefügten Preistabelle festgelegt ist , Kilometergeld, Schadensersatz und eine Strafe für den verursachten wirtschaftlichen Schaden, wobei dieser Betrag jeden Tag ab dem Datum, an dem der Check-in hätte stattfinden sollen, bis zur Rückgabe oder Bergung und Vorbereitung des Fahrzeugs hinzugerechnet wird.
Wenn Sie das Fahrzeug zurücklassen, wird Ihnen zusätzlich zu den oben genannten Punkten eine Gebühr für die Fahrzeugrückgewinnung zuzüglich aller Ausgaben und Kosten berechnet, die sich aus der Rückführung ergeben.
Bei einem Check-in vor Ablauf des Zeitraums wird dem Mieter kein Betrag des für den Vertrag abonnierten Preises zurückgegeben oder erstattet, da dies als einseitige Kündigung des Vertrags durch den Mieter angesehen wird.
Wenn der Mieter einen der in den allgemeinen oder besonderen Bedingungen des Vertrags festgelegten Punkte nicht einhält, behält sich der Vermieter das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit vom Mieter zu entfernen, und der Vermieter kann Schadensersatz verlangen.
Aus betrieblichen Gründen zur Überprüfung des Fahrzeugs behält sich der Vermieter das Recht vor, das Fahrzeug jederzeit durch ein anderes mit ähnlichen Eigenschaften zu ersetzen, wobei der Mieter im Voraus darüber informiert wird.
Der Check-out und Check-in erfolgt in den MAJOR CARS-Einheiten, in denen der Vertrag unterzeichnet wurde, zu den in den besonderen Vertragsbedingungen festgelegten Bedingungen.
Für den Fall, dass die Registrierung nicht erfolgt oder das Fahrzeug zurückgelassen wird, werden dem Mieter die zusätzlichen Kosten des Fahrzeugrückgewinnungstarifs zuzüglich aller mit der Rückgewinnung verbundenen Ausgaben und Kosten zusammen mit den fälligen Miettagen gemäß dem allgemeinen Tarif in Rechnung gestellt Kraft, festgelegt auf der Website – oder den Einrichtungen des Vermieters in den Zeiträumen, die von dem im Vertrag als Check-in festgelegten Zeitpunkt bis zur tatsächlichen Bergung und Vorbereitung des Fahrzeugs gelten.
2.1. Vertragsverlängerung
Der Mieter muss dies jederzeit vor Ablauf der im Vertrag festgelegten Mietdauer gemäß den Bestimmungen der Bedingungen ausdrücklich schriftlich an das Büro von MAJOR CARS, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde, benachrichtigen. Der Mindestverlängerungszeitraum beträgt mindestens 1 Tag (24 Stunden) und kann gemäß den besonderen Bedingungen des Vertrags und des vertraglich vereinbarten Fahrzeugs verlängert werden. Unter keinen Umständen kann der Preis zu Beginn des Vertrags zur Vertragsverlängerung herangezogen werden. Für den Fall, dass der Mieter das Fahrzeug länger als die ursprünglich vereinbarte Zeit behalten möchte, verpflichtet sich der Mieter, zuvor die ausdrückliche Genehmigung des Vermieters einzuholen und den Betrag der zusätzlichen Kaution für diese Verlängerung unverzüglich zu zahlen, wobei es sich um den geltenden Mietpreis handelt Der für die Verlängerungsdauer geltende Preis ist der im aktuellen Allgemeinen Tarif angegebene Preis, der auf der Website oder in den Einrichtungen von MAJOR CARS oder auf anderen von ihm in Betracht gezogenen Wegen festgelegt wird. Der Eigentümer behält sich das Recht vor, den Antrag auf Verlängerung aus betrieblichen Gründen abzulehnen. Die Nutzung des Fahrzeugs nach Ablauf der Mietzeit oder deren Verlängerung gilt als unbefugte Nutzung im zwingenden Sinne.
3. Fahrer
Der Mieter und die Zusatzfahrer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und einen europäischen Personalausweis oder Reisepass sowie einen Führerschein vorlegen, die beide während der gesamten Mietdauer gültig, in physischem, lesbarem und gutem Zustand sind und nach spanischem Recht anerkannt sind. Führerscheine, die für EU- und EWR-Bürger (Island, Liechtenstein und Norwegen) gültig sind, werden gesetzlich akzeptiert und sind für das Fahren in Spanien gültig. In Drittstaaten ausgestellte Bewilligungen werden akzeptiert, wenn sie die Voraussetzungen des Art. 21 der Allgemeinen Fahrerordnung; vorausgesetzt, dass die Genehmigung gültig ist, der Inhaber das in Spanien für den Erhalt einer gleichwertigen spanischen Genehmigung erforderliche Alter erreicht hat und seit der Erlangung seines ordentlichen Wohnsitzes in Spanien nicht mehr als sechs Monate vergangen sind.
In allen anderen Fällen ist eine internationale Genehmigung sowie ein gültiger Führerschein des Herkunftslandes erforderlich. Für weitere Informationen empfehlen wir Ihnen, die Website der Generaldirektion für Verkehr in Spanien (DGT) zu konsultieren: DGT – In Spanien gültige Führerscheine oder sich direkt an das spanische Konsulat des Landes zu wenden, in dem Ihr Führerschein ausgestellt wird. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die notwendigen Prüfungen durchzuführen, um herauszufinden, ob sein Führerschein für das Fahren auf spanischem Gebiet gültig ist. Bei offiziellen Anträgen werden Führerscheine in elektronischer oder digitaler Form akzeptiert, Fotos oder Kopien jedoch nicht. Festlegen unter Punkt 9.1. Deckung für junge Fahrer (zwischen 18 und 25 Jahren, jeweils inklusive) und Zusatzfahrer (zweiter und dritter Fahrer).
4. Wartung des Fahrzeugs
Der Mieter erhält das Fahrzeug in einwandfreiem Zustand und ist verpflichtet, es in gutem Zustand zu halten und darf keine Veränderungen, weder außen noch innen, zulassen; im Falle irgendeiner Veränderung muss es in seinen ursprünglichen Zustand zuzüglich etwaiger Schäden zurückversetzt werden. wird in Rechnung gestellt. An den Mieter. Reparaturen in der Werkstatt oder Austausch von Ersatzteilen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden. Es werden keine Reparaturkosten erstattet, es sei denn, es liegt eine vorherige Vereinbarung und Zustimmung des Vermieters zum Budget und der Reparaturwerkstatt vor. In Ermangelung einer solchen ausdrücklichen und schriftlichen Vereinbarung obliegt die ausschließliche Verantwortung des Mieters, diese Kosten sowohl für die Werkstatt als auch für Ersatzteile zu bezahlen.
5. Identifizierung des Fahrzeugs
Der Mieter muss die MAJOR CARS-Kennzeichnungsaufkleber und Nummernschildhalter zu Identifikationszwecken im Mietfahrzeug aufbewahren. Für die Entfernung dieser Gegenstände wird eine Rückerstattungsgebühr zuzüglich der Zahlung einer etwaigen Verwaltungsstrafe erhoben, die für dieses Konzept verhängt wird. Gemäß bestimmten Gemeindeverordnungen müssen Sie das Ihnen ausgehändigte Dokument, aus dem hervorgeht, dass das Fahrzeug gemietet ist, jederzeit gut sichtbar anbringen. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, müssen Sie die entsprechende Strafe übernehmen und bezahlen. die in Punkt 13 genannten Verwaltungskosten.
6. Gefundene Gegenstände
Der Mieter muss das Fahrzeug von persönlichen Gegenständen befreien. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug gefundene Gegenstände. Unbeschadet des Vorstehenden können alle im Fahrzeug gefundenen Gegenstände auf ausdrücklichen Wunsch und schriftlich an den Mieter zurückgesandt werden majorcars.calpe@gmail.com. In diesem Fall erhebt der Vermieter zusätzlich zu den Kosten für die Rücksendung der Gegenstände eine Gebühr für die Abwicklung des Versands, die vollständig vom Mieter zu tragen ist.
7. Im Falle eines Schadens oder Unfalls außerhalb der vereinbarten Mietzeit
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem Mieter und dem Vermieter (im Folgenden „Parteien“ genannt) ist der Mieter für 100 % der Kosten für Reparaturen und Kosten verantwortlich, die am Fahrzeug verursacht wurden.
8. Preise und Gebühren
Die Preise des Vertrags werden an den aktuellen allgemeinen Tarif angepasst, der der Öffentlichkeit in den Einrichtungen, auf den Websites von MAJOR CARS oder auf anderen vom Vermieter in Betracht gezogenen Wegen zugänglich gemacht wird und in deren Inhalt ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass er den Mieter im Voraus kennt . zu diesem Vertrag, insbesondere in Bezug auf den Fahrzeugtyp und die Vertragsklasse, die zwischen den Parteien unterzeichnet werden. Alle Preise werden in Euro (€) angegeben und bewertet. Der Kraftstoffpreis wird zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung zwischen den Parteien detailliert angegeben. Aufgrund der Schwankungen des Kraftstoffpreises ist es uns nicht möglich, Sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen über seinen Wert zu informieren.
9. Abdeckung
Der Vermieter bietet Ihnen verschiedene Deckungen mit unterschiedlichen Tarifen an, wobei Folgendes festgelegt ist: Alle Gruppen/Segmente verfügen über: Grundlegende CDW-Versicherung: Beinhaltet eine Grundversicherung und eine Haftpflichtversicherung mit einem Selbstbehalt für Schäden, deren Wert von der Kategorie des gemieteten Fahrzeugs abhängt Differenzierung der Kategorien in sieben Gruppen/Segmente (Angabe in den besonderen Vertragsbedingungen). Wenn der optionale Versicherungsschutz (MAJOR CARS PREMIUM COVER) nicht abgeschlossen wird, blockieren wir einen Betrag, der je nach Fahrzeuggruppe/-segment zwischen 300 und 900 € liegt, auf der Kreditkarte des Mieters als Vorautorisierung zur Deckung Überschuss. und etwaige Schäden. Gibt der Mieter das Fahrzeug im gleichen Zustand zurück, in dem es abgeholt wurde, wird der geblockte Betrag zurückerstattet. Im Falle eines neuen Schadensfalls wird eine Schadensbearbeitungsgebühr erhoben, unabhängig von der Höhe, die in der „Preistabelle für Schäden, Diebstahl und/oder Verlust und damit verbundene Dienstleistungen“ angegeben ist. Alle Gruppen/Segmente verfügen über eine obligatorische und freiwillige zivilrechtliche Haftung bis zu 1.000.000 EUR, Einzelunfälle und Rechtsverteidigung.
9.1 Abdeckung
Räder und Fenster (CGT): Durch den Abschluss dieser Methode kann der Mieter beruhigt sein und alle Schäden an Fenstern und Rädern abdecken, die aufgrund ihrer Nutzung am empfindlichsten auf unvorhergesehene Ereignisse reagieren. Ihre unsachgemäße Verwendung wird nicht berücksichtigt. Die Kosten für diesen Service sind im beigefügten Anhang aufgeführt. Pannenhilfe (CAR) PREMIUM: Diese Deckung umfasst den 24-Stunden-Telefondienst unter der folgenden Telefonnummer: +34 604448000, den Wechsel oder Austausch des verunfallten Fahrzeugs, die Pannenhilfe beim Abschleppen, den Umzug zum Unfallort (Dies gilt nicht, wenn der Unfall auf Fahrlässigkeit des Mieters zurückzuführen ist oder der Unfall oder das Anhalten des Fahrzeugs auf die in den Punkten 11 und 12 genannten Straftaten oder damit begangenen Straftaten zurückzuführen ist ). Die Kosten für diesen Service sind im beigefügten Anhang aufgeführt. PREMIUM-DECKUNG FÜR MAJOR CARS: Diese Art der Deckung deckt Räder und Fenster sowie die Entfernung der Selbstbeteiligung ab, die in der „Preistabelle für Schäden, Diebstahl und/oder Verlust und damit verbundene Dienstleistungen“ enthalten ist, zusätzlich zur Abschaffung der Verwaltungsgebühr für das Schadensmanagement. Unterscheidung zwischen verschiedenen Gruppen/Segmenten. Die Kosten für diesen Service sind im beigefügten Anhang aufgeführt. HERKUNFT DES PREMIUM-ZUBEHÖRS VON MAJOR CARS: Diese Art der Versicherung, die bei der Reservierung an der Quelle erworben wird, deckt die Räder und Fenster sowie die Entfernung der Selbstbeteiligung, den Inhalt der „Preistabelle für Schäden, Diebstahl und/oder Verlust und damit verbundene Dienstleistungen“ ab. Neben der Abschaffung der Verwaltungsgebühr für das Schadenmanagement, Differenzierung zwischen verschiedenen Gruppen/Segmenten. Die Kosten für diesen Service sind im beigefügten Anhang aufgeführt. Junger Fahrer im Alter zwischen 18 und 25 Jahren. Die Kosten für diesen Service sind im beigefügten Anhang aufgeführt. Zweiter Fahrer: Ein optionales Extra für eine zweite Person, die das Fahrzeug fährt. Die Kosten für diesen Service sind im beigefügten Anhang aufgeführt. Dritter Fahrer: Ein optionales Extra für eine dritte Person, die das Fahrzeug fährt. Die Kosten für diesen Service sind im beigefügten Anhang aufgeführt.
9.2 Allgemeine Deckungsausschlüsse und entsprechende Zuschläge
Alle detaillierten Deckungen umfassen nicht die folgenden Leistungen im Zusammenhang mit Schäden am Fahrzeug in Bezug auf: Strukturelemente; niedrig; Innen- und Außenausstattung. Diese Liste dient nur zu Informationszwecken. Aufgrund ihrer Länge verweisen wir auf die „Preistabelle für Schäden, Diebstahl und/oder Verlust und damit verbundene Dienstleistungen“, in der alle möglichen Schäden, Diebstähle und/oder Verluste und damit verbundenen Dienstleistungen mit ihren jeweiligen Preisen aufgeführt sind Diese Tabelle wird der Öffentlichkeit in Einrichtungen, auf Websites von MAJOR CARS oder auf anderen vom Eigentümer in Betracht gezogenen Wegen zugänglich gemacht, deren Inhalt er vor der Unterzeichnung dieser Vereinbarung ausdrücklich anerkennt. Alle Preise werden in Euro (€) angegeben und gelten für Schäden, Diebstähle, Verluste und damit verbundene Dienstleistungen, die auf der auf den Namen des Mieters ausgestellten Rechnung in Rechnung gestellt werden. Keine der Deckungsoptionen deckt Schäden am versicherten Fahrzeug aufgrund von: Kriegen, Naturkatastrophen und -ereignissen (Hagel, Schneesturm oder andere), Terrorismus, Aufstand oder Aufstand; die Handlungen der staatlichen Sicherheitsbehörden und -kräfte, Fahrlässigkeit seitens des Mieters, das Verlassen des Fahrzeugs, ein Unfall oder ein Stillstand des Fahrzeugs aufgrund von damit begangenen Straftaten oder Straftaten sowie alle anderen in den Punkten 11 und 12 genannten Aktivitäten. Diese Schäden und Schäden im Zusammenhang mit den Dienstleistungen werden vom Mieter getragen. Der Versicherungsschutz deckt unter keinen Umständen persönliche Gegenstände ab, die im Fahrzeug zurückgelassen, aufbewahrt oder mitgeführt werden. KAUTION/KAUTION: Unabhängig von der abgeschlossenen Deckung wird auf Ihrer Karte eine Kaution als Garantie für Ihre Verpflichtungen gegenüber MAJOR CARS sowie als Garantie für etwaige Haftungsansprüche, die während Ihrer Mietdauer entstehen, gesperrt. ist vom Mieter zu übernehmen. Die Bekanntgabe der Anzahlung erfolgt durch Sperrung Ihrer Karte. Sofern kein Vorfall im Zusammenhang mit der Anmietung und/oder dem von Ihnen genutzten Fahrzeug vorliegt, wird der vorautorisierte oder gesperrte Betrag innerhalb von maximal 30 Tagen nach Abschluss freigegeben Ihr Vertrag. . Die Höhe der Kaution richtet sich nach der Kategorie/Segment des bei MAJOR CARS reservierten Fahrzeugs, der Unterscheidung zwischen Gruppe 1/Gruppe 2/Gruppe 3 und Gruppe 4.
10. Im Falle eines Unfalls, einer Straftat oder eines Vandalismus (siehe Punkt 11) am Fahrzeug
Der Mieter ist verpflichtet:
A. Melden Sie den Vorfall sofort der Polizei.
B. Füllen Sie einen gütlichen Unfallbericht nach dem amtlichen Muster aus der Kfz-Behörde aus und geben Sie dabei mindestens das Kennzeichen, den Namen und die Anschrift der gegnerischen Partei sowie den Namen des Versicherers und, wenn möglich, die Nummer der Versicherungspolice an.
C. Beschreiben Sie den Unfallhergang prägnant und genau und notieren Sie ggf. die Namen von Zeugen.
D. Machen Sie sich keine Vorurteile und geben Sie keine Verantwortung für den Unfall zu. Verlassen Sie das Fahrzeug nicht, ohne angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um es vor weiteren Schäden zu schützen, indem Sie es verschlossen lassen und den Verkehr nicht stören.
E. Melden Sie den Unfall unverzüglich MAJOR CARS unter der Notrufnummer: +34 604 448 000. Im Falle eines Unfalls oder einer Straftat ist der Vermieter nicht verpflichtet, dem Mieter ein anderes Fahrzeug zur Miete anzubieten. Der Vermieter erhält als Bearbeitung die Verwaltung der jeweiligen Unfallmeldung. Der Vermieter kann Ihnen zum angegebenen Zeitpunkt ein neues Fahrzeug im aktuellen Zustand anbieten, um das Fahrzeug zu ersetzen, das Gegenstand des Unfalls, der Straftat oder des Vandalismus war. In diesem Fall gilt der Vertrag zwischen den beiden Parteien, dem Eigentümer und dem Mieter, als gekündigt, und der Mieter muss dem Eigentümer alle aus dem Vertrag resultierenden Kosten zahlen.
11. Beispiele für kriminelle oder vandalistische Handlungen gegen das Fahrzeug sind:
- Raub oder Diebstahl des Fahrzeugs.
- Diebstahl oder Diebstahl von Außen- oder Innenteilen des Fahrzeugs, wie Rädern, Reifen oder Sitzen.
- Diebstahl mit Gewalt, der Schäden an den Fenstern oder der Karosserie des Fahrzeugs verursacht.
- Vandalismus am Fahrzeug.
Die obige Liste dient nur zur Veranschaulichung und stellt keine Einschränkung dar.
12. Unbefugte Nutzung des Fahrzeugs
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug entsprechend seinen Eigenschaften mit der gebotenen Sorgfalt und Sorgfalt zu nutzen, die geltenden Verkehrsregeln für Kraftfahrzeuge zu beachten und in jedem Fall Situationen zu vermeiden, die zu Schäden führen könnten. am Fahrzeug oder an Dritte. Ebenso wird in jedem Fall bei Nichtbeachtung der Bestimmungen dieses Punktes davon ausgegangen, dass eine unbefugte Nutzung erfolgt ist. Es ist die Pflicht des Mieters, keine anderen als die zum Führen des Fahrzeugs berechtigten Personen zu gestatten. Das Rauchen ist im Fahrzeuginneren verboten. MAJOR CARS haftet nicht für Schäden oder Ausfälle der beförderten Waren oder Gegenstände. Entschädigung des Vermieters für alle Schäden oder Mängel, die durch das Fahren des Fahrzeugs oder bei Verlust oder Unfall während der Mietzeit entstehen.
13. Verkehrsverstöße
Für die Zahlung der Bußgelder während der Mietzeit ist der Mieter verantwortlich. Der Mieter muss den Vermieter über etwaige Bußgelder informieren, die während der Mietzeit gegen das Fahrzeug oder den Fahrer verhängt werden. Die Benachrichtigung und Abwicklung des Bußgeldbescheids für Bußgelder gegen den Mieter wird stets vom Vermieter in Rechnung gestellt. Die Zahlung von Bußgeldern ist in keinem der abschließbaren Versicherungsschutz enthalten. Wenn die Behörden das Fahrzeug aufgrund einer Handlung oder Unterlassung des Mieters, unabhängig vom Grund, festhalten, ist der Mieter für alle dadurch entstandenen Kosten und entgangenen Gewinne verantwortlich und entschädigt den Vermieter für diese.
14. Gesamtschuldnerische Haftung
Alle Mieter und/oder Zusatzfahrer haften gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen, die der Mieter im Vertrag und in allen geltenden Rechtsvorschriften eingeht.
15. Kraftstoffpolitik
Zum Zeitpunkt der Reservierung und je nach dem vom Mieter gewählten Tarif wird eine der folgenden Optionen angewendet: a) Vollständig/erstattungsfähig: Der Mieter zahlt 100 % der Anzahlung beim Check-out des Fahrzeugs. Überprüfen Sie mit dem Vermieter bei der Fahrzeugzulassung den Kraftstoffstand des Tanks zu diesem Zeitpunkt und geben Sie dann den im Tank verbleibenden Kraftstoff gemäß der Acht-Achtel-Marke zurück, abzüglich der Kosten für die Verwaltung des Auftankens. b) Voll/Voll: Bei Check- Bei Abreise verpflichtet sich der Eigentümer, das Fahrzeug mit vollem Tank zu übergeben, während der Mieter verpflichtet ist, es beim Check-in vollgetankt zurückzugeben. Wird die Tankpflicht des Vermieters nicht erfüllt, kann der Mieter beim Check-Out verlangen, dass das Fahrzeug mit vollem Tank übergeben wird. Macht er dies zu diesem Zeitpunkt nicht geltend, gilt dies als zufrieden. . Wenn hingegen der Mieter derjenige war, der dies beim Check-in nicht getan hat, wird eine Gebühr für die Verwaltung des Nachfüllens zuzüglich des fehlenden Liters erhoben, bis 100 % der Kaution erreicht sind.
16. Zulässiges Gebiet
Das Fahrzeug darf nur innerhalb des Staatsgebiets Spaniens gefahren werden. Das Fahrzeug darf ohne vorherige und zuverlässige schriftliche Genehmigung des Vermieters nicht mit irgendeinem Transportmittel versandt oder transportiert werden. Es wird berichtet, dass einige unserer Fahrzeuge über Geolokalisierungsgeräte verfügen und wenn festgestellt wird, dass sie den zulässigen Bereich überschritten haben, wird dies als Vertragsbruch angesehen und der Vermieter kann dem Mieter die entstandenen Schäden und Verluste in Rechnung stellen und diesen Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Vertragsverletzungen des Mieters anzuzeigen und entsprechende rechtliche Schritte einzuleiten. Die Kosten für diesen Service sind im beigefügten Anhang aufgeführt.
17. Zulässige Kilometerzahl
Die zulässige Kilometerleistung beträgt während der Mietdauer 300 km pro Tag, maximal 3.000 km pro Vertrag. Lediglich bei Überschreitung oder Nutzung des Fahrzeugs nach Vertragsschluss wird eine zusätzliche Kilometerpauschale erhoben.
18. Zusatz- und Zusatzleistungen
Schneller Check-in: ist der schnelle Lieferservice des Fahrzeugs und für jeden Service wird ein einziger Preis gezahlt. Die Kosten für diesen Service sind im beigefügten Anhang aufgeführt.
18.1. Ergänzungen
Der Vermieter stellt Ihnen den Sitzplatz für Baby und Kind zu den in der Extrastabelle genannten Kosten zur Verfügung. GPS: Der Vermieter bietet Ihnen zusätzlich zu den in der Extrastabelle genannten Kosten ein GPS an.
19. Zahlung
Alle Leistungen werden im Voraus per Kreditkarte (VISA oder MASTERCARD), Lastschrift oder in bar in unseren Einrichtungen bezahlt. Aus Sicherheitsgründen müssen Sie eine Kaution vorab autorisieren, die gemäß den in den Punkten 9 und 9.2 festgelegten Bedingungen berechnet wird. . Die Zahlung für Buchungen über unsere Website kann nur mit den oben angegebenen Kredit- oder Debitkarten erfolgen. Die Einziehung der Kaution und des Selbstbehalts erfolgt ausschließlich über die Kreditkarte, die dem Vermieter vom Mieter oder Zusatzfahrer zur Verfügung gestellt wird.